1. Ausgangslage
Das Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein formuliert in §4 die pädagogischen Ziele, unter anderem auch die Fähigkeit zu einer selbstständigen Lebensführung in einer sich ständig wandelnden Welt einzuüben. Aktuelle Jugendstudien belegen, dass diese Forderung angesichts der gesellschaftlichen Wirklichkeit ihre Berechtigung hat (Albert et al., 2010). Die Mehrheit der jungen Menschen ist offensichtlich in der Lage, einen gelingenden Umgang mit den Herausforderungen des sozialen Handelns zu entwickeln. Die Studie weist jedoch darauf hin, dass ein zu großer Teil es nicht schafft, die Entwicklungsaufgaben zu meistern.
Die Schule kann sich vor dem Hintergrund des Gleichheitsgrundsatzes des Schulgesetzes nicht mit der „zu großen Minderheit“ der Schülerinnen und Schüler zufriedengeben, die es offensichtlich nicht schaffen, einen erfolgreichen Umgang mit den Herausforderungen zu entwickeln.
Die Übergangsklasse ist ein Teil einer „pädagogischen Infrastruktur“, die es allen Lernenden eröffnet, die eigenen Fähigkeiten zu trainieren, um das vorrangige Bildungsziel der Eigenständigkeit als Person zu erreichen.
2. Zielgruppe und Adressatenkreis
Die Beschulung in der Übergangsklasse richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Gemeinschafts-schulklassen 5-7. Im Fokus stehen Lernende, deren Teilnahme trotz pädagogischer Maßnahmen entsprechend des schulischen Erziehungs-konzeptes am Regelschulunterricht deutlich gefährdet ist.
3. Aufnahmevoraussetzungen
Im Rahmen einer pädagogischen Konferenz wird die Notwendigkeit und Angemessenheit der Beschulung in der Übergangsklasse geprüft. Die formale Entscheidung treffen die zuständigen Fachkräfte von Schule, die Schülerinnen und Schüler und Eltern im Einvernehmen.
Voraussetzungen sind:
- Initiierung vorangehender Schritte (Prävention und Intervention) mit entsprechender Dokumentation in der Schülerakte.
- Ausfüllen eines Einschätzungsbogens (SDQ) durch die Klassenlehrkräfte
- Positive Entscheidung im Team und im Fürsorgeteam; freier Beschulungsplatz (max.8)
4. Zielsetzung
Bei der Übergangsklasse handelt es sich um eine integrierte Lerngruppe der Siegfried-Lenz-Schule Handewitt unter Einbezug des Förder-zentrumsteils. Die Lerngruppe ist ein schulinternes Angebot für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Beeinträchtigung im Lern- und Sozialverhalten derzeit ein erweitertes schulisches Angebot benötigen.
Sie erhalten ein individuell zugeschnittenes pädagogisches und sonderpädagogisches Lernangebot, um einen erfolgreichen Schulbesuch ohne Gefahr des Schulabbruchs zu ermöglichen.
Die FLUSE lässt sich der sekundären Präventionsebene zuordnen.
So sieht der Tag in der FLUSE aus.